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ACI-Dubai:Anwälte prüfen Haftung von Becker, Schumacher und Lauda
2009-06-23, 15:20:10
Beitrag: #1
ACI-Dubai:Anwälte prüfen Haftung von Becker, Schumacher und Lauda
Rund um den ACI Fond ( http://www.alternative-capital-invest.com ) gab es in letzter Zeit viele Spekulationen ob sie nun Pleite sind oder Anleger doch ausbezahlen können. Immerhin geht es um 60 Millionen Euro, die 6.000 deutsche Anleger bereits im März 2009 bekommen hätten sollen. Nun prüfen Anwälte ob die prominenten Werbeträger die für ACI und deren Hochhäuser werben auch zur Verantwortung gezogen werden können. Immerhin hatten Boris Becker 2 Millionen Euro, Michael Schumacher 5 Millionen Euro und Niki Lauda eine Million Euro kassiert.

Zitat:Schadensersatzansprüche gegen Prominente, die für Fonds werben, sind in der Rechtsprechung keine Neuheit. Grundlegend ist hier das Urteil des Landgerichts Mosbach (Aktenzeichen: 10135/06). Danach haften Prominente und Politiker für entstandene Schäden, wenn sie sich als Zugpferd vor Fondsprojekte spannen ließen, die sie nicht hinreichend geprüft haben.

http://www.presseportal.de/pm/72697/1427...mopa_gmbh/

Meine Stadt, mein Bezirk, mein Viertel, meine Gegend, mein Zuhause, meine Welt , mein Blog: http://www.dubainachrichten.com
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2009-06-23, 15:25:36
Beitrag: #2
ACI-Dubai:Anwälte prüfen Haftung von Becker, Schumacher und Lauda
Siehe dazu auch:

Zitat:Gütersloh/Dubai (WB). Wer rechtliche Schritte gegen die Gütersloher Alternative Capital Invest (ACI) einleitet, soll jeden Anspruch auf die Verwertung von Sicherheiten verlieren. Das sieht ein Vermittlungsvorschlag vor, über den die Gesellschafter der ACI am Freitag, 26. Juni, abstimmen.

Bei den von ACI angebotenen Sicherheiten handelt es sich nach Angaben des Finanz-Nachrichtendienstes Goldman, Morgenstern & Partners um Reservierungsverträge eines anderen, ebenfalls von ACI-Chef Robin Lohmann verwalteten Fonds. Diese Verträge hätten ein Volumen von 100 Millionen Euro und sollen das Kapital sichern, das 8000 deutsche und österreichische Anleger in Hochhausprojekte in Dubai investiert haben.

Martin Kraeter, Dubai-Korrespondent des Nachrichtendienstes, warnt vor der Unterzeichnung des Sicherheitspaketes. Zum einen zweifelt er die Werthaltigkeit der Reservierungsverträge an - auch sie litten unter dem Nachfrageeinbruch in der Finanzkrise. Zum anderen enthalte der Abtretungsvertrag umfangreiche Kündigungsmöglichkeiten für den neuen Fonds - schon die öffentlich geäußerte Vermutung, es könnten Unregelmäßigkeiten vorliegen, zähle zu den Kündigungsgründen.

Solche Unregelmäßigkeiten vermutet die Staatsanwaltschaft in Dubai nicht nur, sie ermittelt auch schon deswegen gegen die Geschäftsführung der ACI. Solange nur deutsche Anleger geschädigt worden seien, habe der Gütersloher Juniorchef Robin Lohmann (34) in Dubai nichts zu befürchten. Sollten jedoch arabische Geschäftspartner betroffen sein, drohten in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen: »In der Regel mehrjährige Gefängnisstrafen mit nachfolgender Ausweisung aus dem Land.« Die Einziehung von Lohmanns Pass weise auf solche Umstände hin.

Solange die einzelnen Probleme der vier betroffenen Fonds nicht bekannt seien, bringe aber auch eine Klage derzeit wenig. Keinesfalls aber sollten sich die Anleger entmündigen oder erpressen lassen - etwa auf ihr Klagerecht verzichten. Kraeter rät dazu, die Verwaltung der Fonds in die eigene Hand zu nehmen, um überhaupt erst einmal feststellen zu können, ob noch etwas zu retten sei. Eine weitere Möglichkeit sei, die Fonds unter die Kuratel der Bundesfinanz-Aufsicht (Bafin) zu stellen und damit das gesamte Fondsmanagement austauschen zu lassen.

Quelle: http://www.westfalen-blatt.de/nachrichte...&artikel=1
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2010-03-16, 02:57:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2010-03-16 02:58:33 von NoTax.)
Beitrag: #3
Die ACI und ihre Prozesse - Watschn, die erste!
Zitat:ACI - Alternative Capital Invest GmbH & Co. II-V Dubai Tower KG i.L.:
Gerichtsverfahren spart den Fonds rund eine halbe Million Euro

Die Geschäftsführung (Liquidatorin) der Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. II-V Dubai Tower KG i.L. (ACI Fonds II-V) wollte sich aktuell unter anderem in einem zweiten Anlauf fürstliches Honorar genehmigen lassen (wir berichteten). Das haben Mandanten mit Hilfe der KANZLEI GÖDDECKE erfolgreich verhindert. Anleger aller Fonds sparen dadurch fast 500.000,00 Euro.

Nach über 4 stündiger Verhandlung vor dem Landgericht in Bielefeld musste die Geschäftsleitung der vier in Liquidation befindlichen ACI-Fonds anerkennen, dass zu hohe Honorare vor den Augen der Handelsrichter keine Chance haben. Im Endergebnis wurde der Betrag von ungefähr Euro 480.000,00 der ACI Fonds II-V auf 25.000,00 um fast 80 % für jeden der vier Fonds gesenkt. Darüber hinaus konnten weitere Kosten auf Fondsseite gekürzt werden.

Ebenfalls wurde festgehalten, dass die Zahlung nicht mehr im Voraus für das ganze Jahr zu zahlen ist, sondern auf monatlicher Basis abzurechnen ist. Auch die Treuhandgebühren wurden ebenfalls um etwa ein Drittel gesenkt. Darüber hinaus werden die Auslagen für die Fonds nicht mehr pauschal im Voraus überwiesen, sondern nur auf Grund konkreter nachgewiesener Belege abgerechnet und erst bezahlt, wenn sie wirklich anfallen.

Dem war vorausgegangen, dass die Geschäftsführung (Liquidatorin) der ACI Fonds II-V über die Vergütung in der Liquidationsphase und die Erstattung von Auslagen in dieser Zeit durch Beschlussvorlagen vom 17.12.2009 hat abstimmen lassen. Die Geschäftsführung (Liquidatorin) beanspruchte neben den dargestellten Euro 120.000,00 zzgl. USt. pro Jahr/Fonds darüber hinaus Auslagen in Höhe von 104.000,00 EUR zzgl. USt., die pro Jahr/Fonds gezahlt werden sollten. Insgesamt sollte so ein Betrag von etwa 1.070.00,00 EUR einschließlich USt. pro Jahr an die Geschäftsführung (Liquidatorin) fließen.

Gegen diese Beschlüsse wehrten sich die von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anleger der vier ACI-Fonds mit der Begründung, dass eine effektive Tätigkeit der Geschäftsführung (Liquidatorin) nicht ersichtlich sei. Die Fonds und damit auch die Anleger in einer solchen wirtschaftlichen Situation mit Beträgen in dieser Höhe zu belasten, sei aus deren Sicht nicht nachvollziehbar. Die eingereichte Klage beim zuständigen Landgericht Bielefeld (Kammer für Handelssachen) wurde flankiert durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren, um die Fonds bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor weiteren Belastungen zu schützen.

In der mündlichen Verhandlung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung brachten die Richter zum Ausdruck, dass sie die Bedenken der Anleger grundsätzlich teilten. Die Beschlüsse verstießen teilweise gegen Regelungen in den Gesellschaftsverträgen, die nur mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen gefasst werden konnten. Diese war nicht erreicht worden.

Des Weiteren sei die Zahlung von insgesamt 480.000,00 EUR zzgl. USt. für alle vier ACI-Fonds an die Geschäftsführung (Liquidatorin) der Höhe nach überhaupt nicht nachvollziehbar. Selbst nach den eigenen Angaben des Geschäftsführers der Liquidatorin, Herrn Hans-Uwe Lohmann, betragen die tatsächlichen Kosten nur etwa 150.000,00 EUR. Woher der Differenzbetrag von 330.000,00 EUR resultiert, konnte er nicht zur Zufriedenheit der Richter erklären. Es sei auch nicht zu erklären, wieso diese Gelder ohne zeitliche Begrenzung auf das jeweilige Geschäftsjahr und ohne sichtbaren Erfolg oder mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Fonds gezahlt werden sollten. Deshalb bestanden die Anleger auf ein zeitliches Limit für die Kosten, die nur den Fonds belasten: Nur für 2010 sollen diese Beträge für das Honorar fließen dürfen.

Für die Anleger gab es noch einen weiteren Schritt zu ihrer Sicherheit, denn die bisher über die freiwillige Umlage (Einzugsermächtigung/freiwillige Zahlungen) eingenommenen Beträge (etwa 160.000,00 EUR nach Angaben des Geschäftsführers) dürfen nicht mehr von den Fonds bei den Anlegern eingezogen werden.


Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die hier maßgeblichen Beschlüsse waren ihrem wesentlichem Inhalt nach schon einmal Gegenstand einer Beschlussfassung, die von der Geschäftsführung formal nicht korrekt durchgeführt wurde. Auf ein schon damals notwendiges gerichtliches Verfahren hin, musste die Geschäftsführung das Verfahren wiederholen.

Leider reagierte die Geschäftsführung auf die vor dem Gerichtsverfahren von der KANZLEI GÖDDECKE ausgesprochene Aufforderung, den Beschluss nicht umzusetzen, ablehnend. Deshalb war das gerichtliche Verfahren schon wegen der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen unumgänglich. Andernfalls hätten die ACI-Fonds II-V Gelder ausgegeben, obwohl dazu keine Verpflichtung bestand.

Die vorliegenden Ergebnisse wurden als Vergleich im Einstweiligen Verfügungsverfahren erzielt, um die Fonds nicht mit unnötigen Kosten zu belasten. Die Verfahren und die daraus resultierenden Kosten wären durch entsprechendes Verhalten der Geschäftsführung zu einem großen Teil vermeidbar gewesen.

Die KANZLEI GÖDDECKE wird auch in Zukunft genau hinschauen.
15. März 2010 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

Grundlage: Landgericht Bielefeld (LG Bielefeld), Vergleich vom 11.03.2010 - 12 O 27/10
Quelle: KANZLEI GÖDDECKE

CHAPEAU(!!!), Kollege Göddecke.
Nun konntet Ihr also das ACI-Geldvernichtungsmonstrum stoppen. Bemerkenswert, dass Papa Lohmann bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren die Fahne einrollen und aufgeben musste, wo es doch um so eine Stange Geld ging.

Gut für die Anleger - klagende wie am Gartenzaun stehende und zusehende: Das Hauptsacheverfahren braucht gar nicht erst in den ersten Waffengang zu starten.

Für mich nur wieder mal erstaunlich (oder eigentlich auch nicht), dass es der ACI-Geschäftsführung nicht einmal im Ansatz bei solch einem Verfahren gelungen ist, korrekte Arbeit zu leisten:
Zitat:Woher der Differenzbetrag von 330.000,00 EUR resultiert, konnte er nicht zur Zufriedenheit der Richter erklären. Es sei auch nicht zu erklären, wieso diese Gelder ohne zeitliche Begrenzung auf das jeweilige Geschäftsjahr und ohne sichtbaren Erfolg oder mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Fonds gezahlt werden sollten.
Also wenn man nicht mal seine eigene Anspruchsgrundlage vor Gericht rauf und runter deklinieren kann, darf man sich nun wirklich nicht wundern, für was man alles gehalten wird.

Gruß
NoTax
Immobilienkäufer erstreitet Kaufpreiserstattung aus dem verzögerten Projekt Niki Lauda Twin Towers
Von Angela Giuffrida, aus dem Englischen übersetzt
Letzte Aktualisierung: 06.03.2010 9:26 PM UAE / 06.03.2010 5:26 PM GMT


Dem Käufer einer Teilfläche in Dubais "Niki Lauda Twin Tower" - nach dem ehemaligen Formel-Eins-Rennfahrer benannt - wurde in einem Urteil des Gerichts in Dubai die Rückerstattung von Dhs 569.585 (EUR 113.917) zuzüglich Zinsen zugesprochen.

Einem Immobilien-Investor wurde vom Gericht in Dubai die Erstattung seines Kaufpreises für eine Büro-Einheit zugestanden, welche er in einem Projekt gekauft hatte, das 20 Monate hinter dem Zeitplan liegt.

Der britische Geschäftsmann Ron Oakeley kaufte zwei Büros in einem Gebäude in Dubai Business Bay, welches nach dem ehemaligen Formel-1-Rennfahrer Niki Lauda benannt wurde. Die angebotenen Niki Lauda Twin Towers waren Teil eines Trios von Projekten, die Alternative Capital Invest (ACI) Real Estate - ein deutscher Immobilienentwickler - Ende 2007 aufgelegt hatte und die nach berühmten Sport-Stars benannt wurden.

Oakeley reichte im März letzten Jahres eine Klage gegen ACI ein, um zu versuchen, mehr als Dhs 1 Mio. (EUR 200.000) zurück zu fordern, die er in das Projekt investiert hatte. Die Tower sollten dieses Jahr fertig gestellt werden, liegen aber über 20 Monate hinter Plan.

Nach einem Urteil des Dubai Gerichts, welches von THE NATIONAL eingesehen werden konnte, erklärte das Gericht einen der zwischen Oakeley und ACI abgeschlossenen Verträge für ungültig und wies ACI an, Dhs 569.585 plus 5 Prozent Zinsen ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung an Oakeley zurück zu zahlen.

Der Fall wurde den Gerichtsakten zufolge von Oakeley gewonnen, weil ACI es versäumt habe, die Immobilie im Dubai Land Department registrieren zu lassen. Ein Immobilienkaufvertrag ist nur gültig, wenn er beim Land Department registriert ist.

Oakeley's Sieg ist dadurch gedämpft, dass er den Prozess um eine zweite Einheit, für die er Dhs 695.000 (EUR 139.000) zahlte, zunächst verlor, da dieser Vertrag registriert wurde.

Der Käufer legte gegen das Urteil wegen der zweiten Einheit Berufung beim Revisionsgericht Dubai ein.

Obwohl er bereits Tausende von Dirham ausgab, um seinen Fall vor Gericht zu bringen und trotz des Risikos zu verlieren, sagte Oakeley, er würde er den Kampf fortzusetzen.

"Es ist wie gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen, aber bei zwei Einheiten lohnt es sich", sagte er.

Da die meisten Immobilienentwickler mit einem Mangel an Bargeld kämpfen, hat Oakeley auch das Risiko, die Entscheidung des Gerichts in eine entsprechende Zahlung umzusetzen.

Bis zum Zeitpunkt einer offiziellen Projektstornierung durch Dubais Immobilien-Regulierungsbehörde wird ein Treuhandkonto geführt, in das die Immobilienentwickler von Gesetz wegen alle Anlegergelder einzahlen müssen. Der Einsatz dieser Gelder ist auf den Bau des Projektes beschränkt, egal wie lange das immer dauern mag.

"Es ist schön und gut, ein Urteil zu erwirken, dass man sein Geld zurück bekommt, aber hat der Immobilienentwickler das Geld?", fragt Duane Keighran, stellvertretender Leiter der Immobilienabteilung MENA-Region bei der Kanzlei Simmons und Simmons.

"Es gibt eine Anzahl von Immobilienentwicklern in der Stadt, die nicht ausreichende Gelder auf den Treuhandkonten haben, um Käufer zu befriedigen. Das Geld, über das sie verfügen, wird für den Bau der Projekte benötigt. Käufer können mit einem Gerichtsurteil ACI direkt angehen und zur Zahlung auffordern, oder das Gericht tut das - aber die Art des Rückgriffs ist unklar."

Saqer Engineering and Contracting Enterprises hat Ende 2008 den Zuschlag für den Bau der Niki Lauda Twin Towers erhalten, hat aber seitdem seine Arbeit verlangsamt.

Younis Mahmoud, der geschäftsführende Gesellschafter bei Saqer, sagte, das Projekt könnte weitere 20 Monate bis zur Fertigstellung brauchen.

"Die Arbeiten gehen voran, aber sehr langsam . . . wegen dem Cash-Flow", sagte er.

Robin Lohmann, Geschäftsführer der ACI, war gestern für eine Stellungnahme nicht verfügbar.

Inzwischen ist der Baufortschritt zweier weiterer Tower, die nach dem ehemaligen Tennisstar Boris Becker und dem F1-Fahrer Michael Schumacher benannt wurden, ebenfalls hinter dem Zeitplan.

Becker gehört auch ein Anteil am Boris Becker Beach Resort mit Tennis-Akademie, einem von ACI auf Al Marjan Island in Ras Al Khaimah für 3 Mrd. Dhs geplantes Resort.

Quelle (englisch): [url='http://www.thenational.ae/apps/pbcs.dll/article?AID=/20100306/BUSINESS/703069908&SearchID=73384679034982']THE NATIONAL[/url]

______________________________________

Ehrlich gesagt hatte ich ja gehofft, dass als Erstes die Staatsanwaltschaften in Deutschland und den Emiraten ACI vor den Kadi zerren. Aber diese zivilrechtlichen Schlappen haben auch was für sich.

Da hilft auch die neueste Robin-Tobin-Fliewatüüt-Aktion,

die Umschreibung des bei der RERA registrierten Developers
von
ACI Real Estate LLC
auf
Alternative Capital Invest GmbH

nicht wirklich weiter. Im Endeffekt ist das nur ein weiterer Taschenspielertrick der Lohmann-Truppe und klares Indiz für die kriminellen Machenschaften "hüben wie drüben". Und das werden nicht nur Marktbeobachter erkennen, sondern auch die zuständigen Behörden. Dafür werden jetzt alleine schon in Dubai etliche Immobilienkäufer sorgen.

Dem Boris Becker und dem Robin Lohmann kann in Bezug auf die RAK-Projekte nicht mal mehr der ach so schillernde Partner Achim Bullinger helfen: Der soll Bestätigungen des deutschen Konsulats zufolge seit Dezember 2009 in Abu Dhabi wegen Scheckbetrug einsitzen.

Es wird immer besser . . .

Gruß
NoTax

Das goldene Kondom - der neue Ehrenpreis für hirnloses Gesabber, menschenverachtendes Verhalten und schwachsinnige Handlungen.
Besser, wenn sich die Urheber dessen nicht weiter vermehren.
http://www.das-goldene-kondom.de/
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